Checkliste für angehende Meisterinnen und Meister

Betrieb gründen oder übernehmen – Schritt für Schritt.

Was Sie zwischen Meisterbrief und erster Rechnung erledigen sollten – ob Sie neu gründen oder den Betrieb Ihres Seniorchefs übernehmen. Am Beispiel Sanitär, Heizung und Klima. Haken Sie ab, was erledigt ist; die Liste merkt sich Ihren Stand auf diesem Gerät. Punkte mit SHK betreffen vor allem Installateure und Heizungsbauer.

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Vorbereiten

Monate vorher
Ü

Bei einer Übernahme zusätzlich

Nachfolge

Viele Meisterinnen und Meister gründen nicht neu, sondern übernehmen einen eingeführten Betrieb, dessen Inhaber in den Ruhestand geht. Das bringt Kunden und Aufträge vom ersten Tag an – und ein paar eigene Aufgaben.

2

Anmelden

vor dem ersten Auftrag
3

Absichern und einrichten

parallel
4

Der erste Auftrag

ab Tag 1

E-Rechnung: was wann gilt

Eine E-Rechnung ist ein strukturierter Datensatz nach EN 16931 – etwa XRechnung oder ZUGFeRD. Ein einfaches PDF zählt nicht dazu. Die Pflicht betrifft Rechnungen zwischen Unternehmen in Deutschland.

seit 2025Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können.
ab 2027Ausstellen ist Pflicht für Betriebe mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz.
ab 2028Ausstellen ist Pflicht für alle Unternehmen – auch für kleine Betriebe.

Ausgenommen sind unter anderem Rechnungen an Privatkunden und Kleinbetragsrechnungen bis 250 €. Kleinunternehmer müssen E-Rechnungen empfangen, aber nicht ausstellen.

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für jedes Gewerk und den Handel.
Ab dem ersten Auftrag

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Gerade gegründet, übernommen oder in der Meisterschule? Schreiben Sie uns an info@nextrb.eu – für Gründerinnen und Gründer verlängern wir die kostenlose Testphase.

  • Schnell eingerichtet: Nummernkreise, Steuersätze, Kontenrahmen SKR03/SKR04 sind vorbereitet, eine Checkliste auf dem Startbildschirm führt durch den Rest.
  • Handwerk eingebaut: Lohngruppen, Vorlagen für Ihr Gewerk, Abschlags- und Schlussrechnung, § 35a und § 13b.
  • E-Rechnung ab der ersten Rechnung als ZUGFeRD, GoBD-gerecht festgeschrieben.
  • Für die Steuerberatung: DATEV-Export und ein eigener Zugang für die Kanzlei.
  • Übernahme leicht gemacht: Kunden, Lieferanten und Artikel per CSV übernehmen, Wartungsverträge mit Anlagen und Intervallen gleich weiterführen.
  • Wächst mit: Baustelle auf dem Handy, Aufmaß mit Laser, Wartungsverträge, Plantafel – nutzen Sie, was Sie brauchen.

Stand Oktober 2026. Diese Checkliste ist eine praktische Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Zuständigkeiten, Fristen und Förderbedingungen unterscheiden sich je nach Bundesland und Betrieb – Ihre Handwerkskammer und Ihre Steuerberatung sagen Ihnen, was für Sie gilt.

Weiterführend: